Allgemeine An-/Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
Recycling-Service Ferfecki GmbH
Stand: 04.10.2018
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
1.2. Für Angebote über den An- und Verkauf von Wertstoffen sind ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Recycling-Service Ferfecki GmbH maßgebend. Diese Bedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Erklärung über die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung als maßgebend und verbindlich anerkannt.
1.3. Eigene Geschäftsbedingungen der Käufer/Verkäufer verpflichten die Recycling-Service Ferfecki GmbH nicht, sofern die Recycling-Service GmbH diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zustimmt.
2. Angebot
2.1. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Angebote der Recycling-Service Ferfecki GmbH freibleibend.
2.2. Ergänzungen, Abwandlungen oder sonstige vertragliche Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten. Die Möglichkeit von mündlichen Nebenabreden wird dadurch ausgeschlossen. Die schriftliche Form kann durch Telefax oder E-Mail gewahrt werden.
2.3. Garantien werden von der Recycling-Service Ferfecki GmbH nur im Falle besonderer Vereinbarung übernommen. Eine solche Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Bezugnahme auf Abfall-Schlüssel dient nur der Beschreibung der Recyclingware und stellt keine Garantie dar.
2.4. Inhalt und Umfang des Vertrages richten sich nach der schriftlichen Bestätigung von Recycling-Service Ferfecki GmbH.
3. Preise beim Ankauf
3.1. Beim Ankauf von Kunststoffen gilt das „Reverse-Charge-Verfahren“. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.
3.2. Preisangaben zur Übernahme und Entsorgung von Waren verstehen sich netto zzgl. der am Tag der Rechnungslegung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den geltenden steuerlichen Vorschriften in Rechnung gestellt.
3.3. Die Preise verstehen sich beim Ankauf rein netto bezogen auf den Standort der Ware, wobei das Verladen, die Ladungssicherung und die Bereitstellung der Ladepapiere, gesetzlich vorgeschriebenen Begleitpapiere – einschließlich etwaiger Zolldeklarationen – dem Verkäufer obliegen.
4. Preise beim Verkauf
4.1. Der Verkauf von Kunststoffen richtet sich nach dem „Reverse-Charge-Verfahren“. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto.
4.2. Beim Verkauf der Ware zur Entsorgung wird die Vergütung zzgl. der am Tage der Rechnungslegung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer fakturiert.
4.3. Beim Verkauf der Ware durch Recycling-Service Ferfecki GmbH verstehen sich die Preise ohne Verpackungs-, Verladungs- und Versandkosten sowie bei Exportlieferungen Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben. Diese werden gesondert berechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes schriftlich vereinbaren.
5. Zahlungsbedingungen, Kreditauskunft
5.1. Beim Verkauf der Ware durch Recycling-Service Ferfecki GmbH ist der Kaufpreis, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, vor Übergabe des Kaufgegenstandes und ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
5.2. Recycling-Service Ferfecki GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn sie nach Vertragsschluss Kenntnis davon erhält, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird.
5.3. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und – unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen – stets nur erfüllungshalber angenommen.
5.4. Verzugszinsen werden gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
5.5. Der Käufer ermächtigt Recycling-Service Ferfecki GmbH, bei allen Geschäften Auskünfte über seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit bei seinen Kreditinstituten einzuholen.
5.6. Beim Ankauf der Ware durch Recycling-Service Ferfecki GmbH wird die Vergütung 30 Tage nach Übergabe der Ware am Bestimmungsort fällig, nachdem der Käufer bestätigt, dass sie mangelfrei und vertragsgerecht ist, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Beim Verkauf der Ware durch Recycling-Service Ferfecki GmbH steht das Recht, Zahlungen zurück zu halten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; außerdem ist eine Berechtigung zur Zurückhaltung von Zahlungen gegeben, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Lieferzeit
7.1. Beim Verkauf der Ware durch Recycling-Service Ferfecki GmbH richtet sich die Lieferzeit nach den Angaben der Bestätigung – vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung/Bereitstellung der Ware. Wünsche des Käufers hinsichtlich des Liefertermins werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht verbindlich.
7.2. Bei Arbeitskämpfen, beim Eintritt unvorhergesehener und außerhalb des Einzugsbereichs der Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH liegender Hindernisse sowie bei vom Lieferanten zu verantwortenden Hindernissen verlängert sich der Liefertermin bzw. die Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferverzögerung. Das gilt entsprechend, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Lieferverzugs eintreten.
Der Käufer kann von Recycling-Service Ferfecki GmbH die Erklärung verlangen, ob wir von dem Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Fristen liefern wollen. Erklärt sich Recycling-Service Ferfecki GmbH nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Für durch Verschulden der Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat Recycling-Service Ferfecki GmbH in keinem Falle einzustehen. Recycling-Service Ferfecki GmbH verpflichtet sich, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
7.3. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Schadens wegen Lieferverzögerung (§ 280 Abs. 1, Abs. 2 BGB i. V. m. § 286 BGB) ist bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises beschränkt.
7.4. Alle weiteren Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzögerung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wegen einer Lieferverzögerung kann der Käufer bei leichter Fahrlässigkeit insbesondere nicht Schadensersatzanspruch statt der Leistung (§ 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i. V. m. § 281 Abs. 1 BGB) verlangen.
7.5. Soweit Recycling-Service Ferfecki GmbH Waren ankauft, verpflichtet sich der Verkäufer zur Lieferung/Bereitstellung der Waren zum vereinbarten Liefertermin – einschließlich dem Beladen der Fahrzeuge und Bereitstellung der Lieferpapiere, gesetzlich vorgeschriebenen Begleitpapiere, Zollerklärungen pp. Kommt er mit der Bereitstellung der Waren zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug, stellt er die Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH von allen Schadensersatzansprüchen frei, die aus diesem Verzug resultieren.
8. Gefahrübergang sowie Versand und Entgegennahme der Kaufsache
8.1. Beim Verkauf der Ware durch die Recycling-Service Ferfecki GmbH geht mit ihrer Übergabe die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Verlangt der Käufer den Versand der Ware an einem von ihm bestimmten Ort, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Versendungskosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die von der Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH nicht zu vertreten ist, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8.2. Die Kaufsache wird von Recycling-Service Ferfecki GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Transportschäden versichert.
9. Mängelrechte beim Verkauf
9.1. Beim Verkauf von Recyclingware ist jede Sachmängelhaftung und damit jede Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Gewährleistungsausschluss findet ebenfalls keine Anwendung, wenn Recycling-Service Ferfecki GmbH einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat.
9.2. Der Käufer ist zur sofortigen Prüfung der anlieferten Ware – ohne schuldhaftes Zögern – verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind auf dem Lieferschein zu vermerken. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
9.3. Wird ein Mangel festgestellt, darf der Käufer über die Ware nicht verfügen, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Die Ware ist zu separieren. Sie darf nicht mit anderen Waren beim Käufer vermischt werden. Geschieht dies, sind Reklamationsansprüche ausgeschlossen. Im Zweifel ist ein Sachverständiger am Sitz des Käufers zur Begutachtung zu beauftragen.
9.4. Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl der Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH Nachlieferung geleistet oder Ersatz geliefert. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit begründen für den Käufer keinen Nacherfüllungsanspruch.
9.5. Gewährleistungsansprüche der Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH gegenüber ihren Lieferanten werden an den Käufer zur Durchsetzung abgetreten.
10. Mängelrechte beim Ankauf
10.1. Bei dem Ankauf durch Recycling-Service Ferfecki GmbH wird die Ware durch den Verkäufer nach Art und Qualität bestimmt. Recycling-Service Ferfecki GmbH sieht die Ware in der Regel nicht und muss sich auf die Angaben der Verkäuferin verlassen. Sie kann die Ware weder prüfen im Sinne von § 377 HGB, noch entsprechend rügen. Im Hinblick hierauf garantiert der Verkäufer, dass die von ihm angebotene Ware die ausgewiesene Qualität hat und dass auch nur diese Ware in den Versand kommt. Er garantiert, dass es zu keiner Fehlbeladung mit anders deklarierten Waren kommt und steht dafür ein.
10.2. Recycling-Service Ferfecki GmbH hat die Rüge – und Kontrollpflichten - an ihre Käufer/Erwerber abgetreten. Diese rügen/kontrollieren für Recycling-Service Ferfecki GmbH die Ware im Sinne von § 377 HGB innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Ablieferung. Verkäufer erkennt die Rügefrist von 14 Tagen ausdrücklich als angemessen und ausreichend an. Erfolgt in dieser Zeit keine Mängelrüge, kann von einer ordnungsgemäßen Warenlieferung ausgegangen werden. Werden Falschlieferungen oder mangelhafte Lieferungen festgestellt, so hat der Verkäufer dafür einzustehen und Recycling-Service Ferfecki GmbH von allen Ansprüchen freizustellen.
11. Haftung beim Ankauf
11.1. Soweit der Kaufsache eine garantierte Beschaffenheit fehlt, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auf den grenzüberschreitenden Verkehr/Transporte hinzuweisen, nach der entsprechend der Abfallliste nur die deklarierten Waren – ausschließlich – auf dem Fahrzeug sein dürfen. Auf die Liste der Abfälle Anhang III, III a, III b nach Artikel 18 der EU-Verordnung 1013/2006 wird verwiesen.
11.2. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Recycling-Service Ferfecki GmbH Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
11.3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einschließlich der Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit.
11.4. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12. Haftung beim Verkauf
Bei dem Verkauf von Waren durch Recycling-Service Ferfecki GmbH haftet diese wie folgt:
12.1. Soweit der Kaufsache eine garantierte Beschaffenheit fehlt, geht dies auf eine Fehlleistung des Verkäufers aus dem Ankaufsgeschäft zurück, der wiederum Recycling-Service Ferfecki GmbH von allen Ersatzansprüchen freigestellt hat. Recycling-Service Ferfecki tritt hiermit die Ersatzansprüche an den Käufer ab, der sich gleichzeitig verpflichtet, alle Schadensersatzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem Verkäufer von Recycling-Service Ferfecki GmbH geltend zu machen. Der Käufer stellt Recycling-Service-Ferfecki GmbH ausdrücklich von Ersatzansprüchen frei.
12.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Recycling-Service Ferfecki GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
12.3. Recycling-Service Ferfecki GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schäden oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Recycling-Service Ferfecki GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.4. Für durch den Sachmangel der Kaufsache verursachten, nicht an der Kaufsache selbst entstandene Schäden des Käufers haftet Recycling-Service Ferfecki GmbH nur
• bei grobem Verschulden,
• bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei der schuldhaften, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinsichtlich des bei Vertragsschluss voraussehbaren typischen Schadens,
• bei Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften der Kaufsache, wenn die Zusicherung gerade den Zweck hatte, den Käufer gegen nicht an der Kaufsache entstehende Schäden abzusichern,
• sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache.
13. Sonstige Schadensersatzansprüche
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den Regelungen dieser Vertragsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen einer vorvertraglichen oder vertraglichen Pflichtverletzung, wegen Verzug oder wegen einer unerlaubten Handlung.
14. Recht der Recycling-Service Ferfecki GmbH auf Rücktritt
14.1. Recycling-Service Ferfecki GmbH steht das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Käufer bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Raten oder mit einem nicht unerheblichen Teil der jeweils fälligen Rate in Verzug befindet.
14.2. Ferner steht Recycling-Service Ferfecki GmbH das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer das Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, oder ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
15. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
15.1. Wenn Recycling-Service Ferfecki GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann – z. B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten -, so verlängert sich, wenn die Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem Umfang.
15.2. Wird durch die oben angeführten Umstände die Leistung unmöglich, so wird Recycling-Service Ferfecki GmbH von der Leistung frei.
15.3. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferpflicht in angemessenem Umfang. Wenn die Leistung unmöglich wird, wird Recycling-Service Ferfecki GmbH von der Leistungspflicht frei.
15.4. Verändert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit oder wird Recycling-Service Ferfecki von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Recycling-Service Ferfecki GmbH und dem Käufer Eigentum der Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH.
16.2. Bei vertragswidrigem Verhalten ist Recycling-Service Ferfecki GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Recycling-Service Ferfecki GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
16.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Sicherheitszession ist ihm jedoch nicht gestattet.
16.4. Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an die Firma Recycling-Service Ferfecki GmbH ab; Recycling-Service Ferfecki GmbH nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts der Recycling-Service Ferfecki GmbH ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber der Recycling-Service Ferfecki GmbH nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen von Recycling-Service Ferfecki GmbH hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen der Recycling-Service Ferfecki GmbH zu machen und seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
16.5. Über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die daraus abgetretene Forderung hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter der Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Recycling-Service Ferfecki GmbH die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer der Recycling-Service Ferfecki GmbH für die entstandenen Kosten. Im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware sind etwaige entstandene Rückschaffungskosten ebenfalls der Recycling-Service Ferfecki GmbH von dem Käufer zu erstatten.
16.6. Recycling Service Ferfecki GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % oder mehr übersteigt.
17. Salvatorische Klausel
17.1. Soweit diese Vertragsbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
17.2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die den von den Vertragsparteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall etwaiger Lücken.
17.3. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftformklausel vorgesehen ist, kann hiervon nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
18. Vertragssprache
Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist polnisch, deutsch und englisch. Dies beinhaltet auch, dass die Vertragsabwicklung mündlich und schriftlich in deutscher/polnischer/englischer Sprache geführt wird.
19. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen und des internationalen Privatrechts.
20. Gerichtsstand
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag nach Wahl der Recycling-Service Ferfecki GmbH Kleve